Der Feuerwehrdienst wird wöchentlich jeweils am Freitag beginnend um 19:00 Uhr durchgeführt; vom Wochentag bzw. von der Uhrzeit abweichende Massnahmen sind soweit wie möglich im Dienstplan erfasst.
Jeder Ausbilder trägt die Verantwortung, daß nach jeder Ausbildungsmassnahme die Ordnung und Einsatzbereitschaft hergestellt sind.
Jede Verletzung von Einsatzkräften (auch jede noch so kleine Verletzung) ist im Verbandsbuch einzutragen bzw. es ist die Wehrleitung zwecks Unfallmeldung zu informieren.
Auftretende Mängel und Schäden an der Einsatztechnik (dazu zählt auch der Bedarf an Kraftstoff) sind unverzüglich dem Gerätewart mitzuteilen.
Die Wartung und Pflege der persönlichen Schutzausrüstung erfolgt selbstständig; hierzu werden keine gesonderten Termine festgelegt, Schäden werden dem Gerätewart gemeldet.
Bei Bedarf können Ausbildungstermine getauscht bzw. verschoben werden; dazu macht sich eine Information an die Wehrleitung erforderlich.
Die Wartung der Technik wird in Verantwortung des Gerätewartes unter Mitarbeit aller Maschinisten an jedem letzten Freitag des Monats durchgeführt; bei Abwesenheit des Gerätewartes ist durch ihn ein verantwortlicher Maschinist zu benennen.
Die Herstellung der inneren Ordnung im und um das Gerätehaus erfolgt auf WEISUNG der Wehrleitung bzw. des verantwortlichen Ausbilders.
Das Training zum Feuerwehrkampfsport wird nicht an den Dienstabenden durchgeführt.
Die Wehrleitung behält sich bei besonderen Massnahmen Änderungen des Dienstplanes vor.
Unter allgemeiner Dienstdurchführung sind besondere Maßnahmen, Wartungs und Aufräumungsarbeiten usw. zu verstehen.