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Startseite Tipps & Prävention Brandschutz Waldbrände verhindern

Waldbrände verhindern

Bild folgt...Wussten sie: Selbst bei 100° C fängt trockenes Grass nicht an zu brennen. Woran liegt es dann, dass es so häufig zu Flur- und Waldbränden kommt?

An der Unachtsamkeit des Menschen, denn 95 Prozent (Quelle: Wikipedia) aller Wald- und Flurbrände, werden durch den Menschen verursacht.

 

Zu den Ursachen zählen unteranderem „wilde“ Lagerfeuer, weggeworfene Zigarettenkippen oder auch Streichhölzer. Eine häufig unterschätzte Ursache ist der eigene PKW oder auch das Motorrad, denn durch den zu heißen Katalysator des Fahrzeuges wird eine sehr hohe wärme Strahlung abgegeben.

Auch natürlich Ursachen wie z.B. der Blitzschlag können zur Entstehung eines Waldbrandes führen, allerdings ist dies weniger der Fall. Ab wann darf man nicht mehr in den Wald? Über das sogenannte M-68-Modell erfolgt die Berechnung der aktuellen Waldbrandgefahr. Dieses Modell ist in folgende 5 Stufen unterteilt und regelt somit die aktuelle Verhaltensweise im Wald.

 

Gefährdungsstufe 1 – sehr geringe Gefahr:

  • Es besteht vorerst keine Gefahr.

Gefährdungsstufe 2 – geringe Gefahr:

  • Arbeiten im Wald sind mindestens zwei Tage zuvor beim zuständigen Revierförster anzumelden.
  • Die Durchfahrt für Waldbesitzer und Jäger für durchzuführende Arbeiten ist gestattet.
  • Schweißarbeiten sind nur mit Genehmigung und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen durchführbar.
  • Es dürfen keine Sprengarbeiten durchgeführt werden.
  • Es dürfen keine chlorhaltigen oder brennbaren Flüssigkeiten ausgebracht werden.
  • Für das Verbrennen von Sägeabfall und Reisig ist eine Genehmigung erforderlich.

Gefährdungsstufe 3 – mittlere Gefahr: 

  • Sägeabfälle und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden. Etwaige Genehmigungen entfallen.

Gefährdungsstufe 4 – hohe Gefahr:

  • Schweißarbeiten sind generell verboten. Ausnahmen gelten nur für Bahngleise und den Bahnbetrieb.
  • öffentliche Wege und Straßen, die durch Wälder führen, dürfen nicht verlassen werden.
  • Parkplätze in Wäldern und ähnliches können für Besucher gesperrt werden.

Gefährdungsstufe 5 – hohe Gefahr:

  • Das Betreten des Waldes ist verboten. Ausnahmen gelten für Forstdienstmitarbeiter und Waldbesitzer, die notwendige Arbeiten durchführen.
  • Das Parken an Waldparkplätzen ist verboten. Die zuständige Verwaltungsbehörde hat für eine Kennzeichnung zu sorgen.

Alle Verbote und Einschränkungen einer Gefährdungsstufe gelten automatisch für die nächst höherer Stufe.

Die Gefährdungsstufe ist auch unter dem Namen Waldbrandstufe bekannt, dies ist allerdings nicht der Korrekte Begriff.

Das sollten sie in Wäldern unterlassen um jeglicher Gefahr aus dem Wege zu gehen:

  • kein Müll wegschmeißen (auch im Sinne der Natur)
  • keine Lagerfeuer ohne Genehmigung und Fachpersonal machen
  • keine Zigaretten oder Streichhölzer wegwerfen, am besten gar nicht zündeln oder rauchen
  • das motorisierte Fahrzeug außerhalb von Wäldern und Gräsern abstellen
  • beachten sie die aktuelle Gefärdungsstufe für das Gebiet in welchen sie sich befinden
  • bei Zweifel oder bedenken reden sie mit dem Revier Förster oder auch der Feuerwehr

Verhaltensregeln bei Flur- und Waldbränden

Sollten sie einmal in die Situation geraten einem Waldbrand ausgesetzt zu sein, sollten sie folgendes beachten:

  • ruhe bewahren
  • sich und andere in Sicherheit bringen und warnen
  • wenn möglich entgegen des Windes den Wald verlassen
  • soweit wie möglich den Kopf unten halten um besser zu sehen und zu atmen

weiter ist bei einem Wald- und / oder Flurbrand wichtig den Notruf zu alarmieren. Dies geschieht über die kostenfreie Telefonnummer “112“ (Feuerwehr / Rettungsdienst). Die Feuerwehr ist hier auf ihre Hilfe angewiesen, denn sie benötigt folgende Informationen von ihnen:

  • die genaue Angabe des Brandortes
  • die Art des Brandes (breitet das Feuer sich auf dem Boden oder in den Bäumen aus)
  • wie ist der Brandort am besten mit großen Fahrzeugen zu erreichen
  • den eigenen Standort melden

Da man dies natürlich nicht alles genau wissen kann sollten sie nur Angaben nach besten Gewissen machen. In den meisten Fällen kommt die Feuerwehr erst zu Ihnen und lässt sich den Brandort zeigen.

 

Auch sie können helfen!

Bei einem Entstehungsbrand (ein kleines Feuer welches versucht außer Kontrolle zu geraten) kann man mit einfachsten Mitteln schlimmstes verhindern. Sie können mit Decken, Sand, Kies oder auch Erdreich das Feuer ersticken. Feuerlöscher können bei kleineren Bränden ebenfalls eine große Wirkung zeigen. Versuchen sie immer in Verbindung mit der Brandbekämpfung die Feuerwehr zu alarmieren (möglichst sollte dies eine andere Person machen).

 

Wussten sie: Glasflaschen und -scherben können entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens die Sonnenstrahlen nicht wie Brenngläser bündeln und somit kein Laub oder Gras entzünden (Dies ist allerdings kein Freibrief für Schmutzfinken).

 

Bei Fragen wenden sie sich bitte an ihren zuständigen Revier Förster oder an die Feuerwehr.

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